Finden Sie hier einige Fragen & Antworten zur Organisation, Arbeit und Mitgliedschaft in der Solar-Connect eG.
Die Genossenschaft verbindet in besonderer Weise das Anliegen ihrer Mitglieder zu sozialem Handeln mit dem Anspruch, dies wirtschaftlich nachhaltig zu tun und Gewinne zu erzielen.
Eine Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH oder Fonds), bei der meist die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht. Sie ist aber auch keine gemeinnützige Einrichtung, die rein wohltätige Zwecke verfolgt.
Die Genossenschaft versteht sich als Interessensgemeinschaft Gleichgesinnter, die an der Umsetzung einer Idee arbeiten. Der Vorrang des Anliegens der Genossenschaft gegenüber dem finanziellen Interesse der Mitglieder zeigt sich auch darin, dass – anders als in einer Kapitalgesellschaft – die investierenden Mitglieder nicht über die Geschicke der Genossenschaft entscheiden.
Der Vorstand wird überwacht vom Aufsichtsrat. Zahlreiche Entscheidungen des Vorstands bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat, bevor sie umgesetzt werden können.
Jede Genossenschaft ist Mitglied eines Genossenschaftsverbands, der regelmäßig eine unabhängige Prüfung der Geschäftstätigkeit und des Jahresabschlusses durchführt.
Aufsichtsrat und Vorstand der Solar-Connect eG arbeiten in der Gründungsphase ehrenamtlich. Über eine mögliche Vergütung der Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet der Vorstand.
Solar-Connect eG ist eine Handelsgenossenschaft. Wir liefern hochwertige Solarsysteme zur Energieerzeugung sowie zugehörige Verbrauchsgeräte und ermöglichen unseren Kunden den Kauf der Produkte gegebenenfalls durch Lieferantenkredite zu niedrigen Zinsen. Wir agieren in den jeweiligen Ländern mittels lokaler Partnerunternehmen, die die Betreuung der Endkunden übernehmen.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hier!
Solar-Connect eG ist eine Handelsgesellschaft. Wir verkaufen Solarprodukte an Partnerorganisationen und räumen diesen gegebenenfalls ein Zahlungsziel ein. Die Solarprodukte bleiben als Sicherheit im Eigentum der Genossenschaft bis zur endgültigen Bezahlung.
Nein. Die vielen Crowdfunding-Organisationen sammeln Kapital bei Kleinanlegern für einzelne, isolierte Projekte. Crowdfunding-Organisationen vergeben zumeist Barkredite und versprechen eine feste Verzinsung.
Solar-Connect eG ist dagegen eine Handelsgenossenschaft, die nicht einzelne Projekte, sondern eine unternehmerische Entwicklung in den Partnerländern unterstützt und begleitet. Dazu vergeben wir Lieferantenkredite, keine Barkredite. Außerdem begleiten wir unsere Partnerorganisationen dauerhaft in ihrer Entwicklung.
Solar-Connect eG sucht daher keine Kapitalanleger für einzelne Projekte, sondern Mitglieder, die die Aktivitäten der Genossenschaft unterstützen.
Um Solaranlagen in netzfernen Regionen von Entwicklungsländern zu installieren und zu warten, bedarf es einer dauerhaften Präsenz von ausgebildeten Solartechnikern. Diese Nähe zum Kunden kann am besten durch lokale Unternehmen gewährleistet werden.
Zunächst müssen lokale Partnerunternehmen im gleichen Sinn wie unsere Genossenschaft arbeiten, d.h. es darf ihnen nicht um kurzfristigen Gewinn gehen, sondern um den Aufbau einer nachhaltigen und zuverlässigen Infrastruktur für Installation, Wartung und Kundenservice. Wichtiger Bestandteil der Arbeit vor Ort muss daher insbesondere der mittelfristige Aufbau eines Netzwerks von ländlichen Service-Stationen sein.
Arm heißt nicht mittellos! Schon heute geben die Haushalte in Entwicklungsländern für ihre Einkommensverhältnisse viel Geld für Energie aus: Je nach Größe des Haushaltes und Einkommens gibt zum Beispiel eine ländliche Familie in Kenia zwischen 5 und 20 US-Dollar pro Monat für Kerosin, Batterien und Kerzen aus. Das entspricht bis zu 15% des monatlichen Einkommens. Durch den Verkauf über ein Ratenkaufmodell ermöglichen wir es den Haushalten nun, das bisher für Energie aufgewendete Geld zur Abzahlung einer Solaranlage zu nutzen. Diese produziert zuverlässiger Strom als die alten Energiequellen und ist zudem noch sauber. Ist die Solaranlage abbezahlt, produziert eine Familie ihre benötigte Energie autark und muss kein Geld mehr für ihren täglichen Strombedarf aufwenden.
Solar-Connect eG nutzt hierzu eine spezielle Technologie: Wird eine fällige Rate nicht bezahlt, stellt sich das Solarsystem automatisch ab und der Haushalt hat keinen Strom. Bei Zahlung der Rate erhält der Kunde einen Freischaltcode.
Nein, im Gegenteil! Wollen wir den Menschen am unteren Ende der Einkommenspyramide helfen ihre Lebensumstände zu verbessern, dann müssen wir sie als Kunden mit ihren eigenen Wünschen ernst nehmen – und nicht als Empfänger von Wohltaten. Die Verfügbarkeit von sauberer und bezahlbarer Energie hilft den Menschen in unseren Partnerländern, ihre Lebensverhältnisse aus eigener Kraft zu verbessern.
Ein wirtschaftlich stabiles Modell ist der einzige Weg, um dauerhaft eine gesunde Entwicklung in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu ermöglichen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Unternehmen ist Solar Connect eG jedoch nicht gewinnmaximierend tätig. Wir versuchen, soziale, ökologische und finanzielle Nachhaltigkeit zu verbinden. Daher sind wir gewinnorientiert.
Derzeit (2019) ist die Genossenschaft in Äthiopien, Kenia, Senegal, Mali, Mosambik und Uganda aktiv.
Die Beteiligung an der Solar-Connect eG ist eine wirtschaftliche Investition, die mit spezifischen Risiken verbunden ist. Diese sind z.B. politische Instabilität, Währungsrisiken oder Lieferausfälle. Wir haben bei Solar-Connect eG zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um das Geschäftsrisiko zu minimieren (Interne Kontrolle, Streuung auf verschiedene Partnerländer, Bildung von Rücklagen). Aber natürlich gibt es keine absolute Sicherheit. Im schlechtesten Fall kann also Ihr eingesetztes Kapital verloren gehen.
Sie haften als Mitglied der Solar-Connect eG nur mit dem Geld, das Sie für die Genossenschaftsanteile gezahlt haben. Sollte die Solar-Connect eG in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, besteht für Sie keine Nachschusspflicht.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hier!
Mitglied der Solar-Connect eG können natürliche Personen, Personengesellschaften, Stiftungen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Die Mitglieder einer Genossenschaft sind quasi Mitunternehmer. Sie sollen dafür sorgen, dass der Förderzweck der Genossenschaft im Vordergrund bleibt und nicht – wie bei einer Kapitalgesellschaft – die Gewinnmaximierung.
Benötigt eine Genossenschaft zur Verwirklichung ihres Anliegens mehr Kapital als die Mitglieder aufbringen können, sieht das deutsche Genossenschaftsrecht die Möglichkeit vor, sogenannte „investierende Mitglieder“ aufnehmen zu können. Diese haben die Aufgabe, der Genossenschaft Kapital zur Verfügung zu stellen, dürfen aber keinen bestimmenden Einfluss auf die Genossenschaft nehmen. So möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass weiter vor allem der Förderzweck der Genossenschaft im Vordergrund steht. Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft oder GmbH).
Bei der Solar-Connect eG bestehen zwischen Mitglied und investierendem Mitglied nur zwei Unterschiede:
- Die Anzahl der mindestens zu erwerbenden Anteile ist bei den investierenden Mitgliedern höher
- Investierende Mitglieder haben kein Stimmrecht
Investierende Mitglieder erwerben mindestens 10 Geschäftsanteile an der Genossenschaft, was einem Betrag von 2.000 Euro entspricht. Über den Mindestanteil hinaus können Sie beliebig viele weitere Anteile (1 Anteil zu 200 Euro) erwerben.
Ja! Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ausscheiden, sofern der Erwerber an seiner Stelle Mitglied wird.
Wir benötigen in diesem Fall die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Abhängig von der Geschäftsentwicklung erwarten wir erwarten eine jährliche Dividende von ca. 3% für die Mitglieder.
Nein, denn Sie haben in wesentlichen Punkten dieselben Rechte wie auch alle anderen Mitglieder:
- Sie haben das volle Recht auf Gewinnausschüttung
- Sie können an allen Generalversammlungen teilnehmen und hierzu auch Anträge stellen und Auskünfte verlangen
- Sie können in den Aufsichtsrat gewählt werden
Die Tatsache, dass ein Teil der Anleger kein Stimmrecht hat, ist bei Genossenschaften üblich. Zum Beispiel gibt es stimmrechtslose Aktien bei einer Aktiengesellschaft oder eine stille Beteiligung bei einer GmbH.
Das deutsche Genossenschaftsrecht legt fest, dass investierende Mitglieder die Geschicke der Genossenschaft nicht bestimmen dürfen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass – wie bei einer reinen Kapitalgesellschaft – allein wirtschaftliche Interessen die genossenschaftliche Tätigkeit bestimmt. Vielmehr soll eine ausgewogene Balance zwischen sozialem Anliegen und wirtschaftlichem Erfolg gewährleistet werden.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben haben investierende Mitglieder daher kein Stimmrecht in der Solar-Connect eG.
Ihr Engagement ermöglicht
- Haushalten und Familien den Kauf einer Solaranlage (Solar Home Systeme) und entsprechender Verbrauchsgeräte wie zum Beispiel: Beleuchtung, Handy-Charger, Ventilatoren, Kleinwerkzeuge, TV‘s und Radios
- die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Aufbau eines lokalen Solarhandwerks
- nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungsländern
Schon mit dem Mindestanteil von 2.000 Euro können Sie – je nach Größe – bis zu 15 Haushalten die Anschaffung einer Solaranlage ermöglichen. Und das nicht nur einmalig, sondern fortlaufend! Denn sobald eine Solaranlage abbezahlt ist, wird Ihr Kapital für die Finanzierung weiterer Solaranlagen verwendet.
Die Beteiligung an der Solar-Connect eG stellt eine wirtschaftliche Investition dar, die mit spezifischen Risiken verbunden ist. Diese beruhen zum Beispiel auf politischer Instabilität, Währungsrisiken oder Zahlungsausfällen. Wir haben bei der Solar-Connect eG zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um das Geschäftsrisiko zu minimieren (interne Kontrolle, Streuung auf verschiedene Partnerländer, Bildung von Rücklagen). Als wesentlich betrachten wir die gezielte Auswahl der Partner im Rahmen einer professionellen wirtschaftlichen Überprüfung, bevor wir mit ihnen Geschäfte aufnehmen. Dennoch gibt es keine absolute Sicherheit, im schlechtesten Fall kann Ihr eingesetztes Kapital verlorengehen. Nach nunmer fünf Jahren operativer Tätigkeit gab es bisher noch keine Totalverluste (Stand 12/2019).
Zur Reduzierung des Risikos streben wir eine Aufteilung unseres Kundenportfolios in 60% A-Kunden, 30% B-Kunden und 10% C-Kunden an. Unsere A-Kunden verfügen über eine gute Bonität oder sichern ihre Handelsaktivitäten alternativ durch gute Bürgschaften ab. Wir verzichten dabei bewusst auf Bankbürgschaften. Bei unseren B-Kunden dürfen die beizubringenden Bürgschaften eine geringere Qualität haben. In Ausnahmefällen verzichten wir teilweise auf Bürgschaften, wenn es bereits eine mehrjährige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung gibt. Bei den C-Kunden gehen wir bewusst ein höheres Risiko ein. Bei ihnen handeslt es sich meist um junge Start-ups, die keine sicheren Bürgschaften beibringen können. Von allen unseren Kunden verlangen wir jedoch erstklassige Referenzen, z.B. von deren Lieferanten oder Geschäftspartnern.
Ja. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie kündigen Ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende
- Sie übertragen Ihre Anteile sofort auf eine andere Person, die dann zum Mitglied wird (z.B. durch Verkauf)
Gerne beraten wir Sie persönlich. Kontaktieren Sie uns hier!